Nachtmahr

Wer hat nicht schon mal einen Alptraum erlebt? Früher nannte man die Visionen und Gestalten, die man im Alptraum sieht, „Nachtmahr“. Der altdeutsche Begriff ist zusammengesetzt aus der Nacht und dem sogenannten Mahr oder „maer“, also einer Schreckgestalt. Man sagte auch „Mahr“ für Spukerscheinungen und Geister aller Art, die man angeblich in alten Schlössern und verwunschenen Burgen findet, und man findet diesen Begriff noch in Chroniken. Es gibt die Wortwurzel auch im Keltischen, Irischen und Altenglischen, wo man von „mor“, „mar“ oder „maere“ spricht, wenn es um Geister und Gespenster geht, oder um Tote, die wieder zum Leben erweckt werden, ähnlich wie die Vampire, nur ohne die Absicht, Blut auszusaugen, sondern vielmehr als eine Mahnung oder Warnung an die Lebenden. Manche Sprachforscher gehen davon aus, dass auch die berühmte Sagenfigur Morgan Le Fay, die Halbschwester von König Arthur in der Artussage, ursprünglich auf eine solche alte Sage von Nachtmahren zurückgeht und dass ihr Name eigentlich „Geisterkönigin“ bedeutet.
Interessant ist, dass die Menschen im Mittelalter und noch in der frühen Neuzeit den „Nachtmahr“ oft in personifizierter Gestalt sahen, also nicht nur als Traumgeschehen selbst, sondern als eine Person, die sich angeblich auf die Brust des Schlafenden setzt. Man sprach daher auch von einem „Alpdruck“, also der Belastung, die entsteht, wenn sich ein sogenannter Nachtmahr im Schlaf auf den Oberkörper des Träumenden lagert! Es gibt dieses Motiv des Nachtmahrs auch in der bildenden Kunst, so zum Beispiel bei Johann Heinrich Füssli, der eine Schlafende darstellt, auf deren Brust ein hässlicher Gnom oder Kobold sitzt, während ein geisterhaftes fahles Pferd mit flammenden Nüstern im Hintergrund wartet, wie um sie zu steigen. – Manchmal wird der Nachtmahr auch mit erotischen Motiven verknüpft, dann spricht man von einem Succubus (weiblich) oder Incubus (männlich).


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