Hexenprobe

Dieser Begriff und diese frühere Praxis entstammt ausnahmsweise nicht aus der Esoterik, sondern der Justiz. Unter der „Hexenprobe“ verstand man im Mittelalter und in der frühen Neuzeit einen Beweis dafür, ob eine der Hexerei beschuldigte Person auch wirklich eine Hexe sei oder nicht. Wie sollte man aber feststellen, ob ein Mensch sich heimlich mit Zauberei abgibt oder nicht, wenn es – wie so oft – bei solchen Prozessen keine zuverlässigen Augenzeugen gab?
Die findigen Inquisitoren (also die Richter und Prozessführer der Zeit der Hexenverfolgung) hatten einen Trick, um die Anklage von Hexerei zu bestätigen oder zu beweisen, damit wenig Angeklagte mangels Beweisen freigesprochen werden mussten. Einerseits gab es die Folter, die von den Inquisitoren tatsächlich als ein Mittel zur Wahrheitsfindung eingesetzt wurde, denn viele waren zutiefst überzeugt davon, dass die Folter zum Guten der gefolterten Person sei, die dadurch endlich ihre Seelenqualen gestehen könne. Wie unpassend diese Logik ist, erscheint uns heute auf den ersten Blick offensichtlich, doch es ging seinerzeit noch weiter. Wenn ein Angeklagter sich sogar unter der Folter nicht als schuldig der Hexerei bekannt hatte, konnte der Inquisitor eine so genannte Hexenprobe verlangen. Die Technik variierte von Ort zu Ort und konnte unterschiedliche Elemente beinhalten, die stets schmerzhaft waren. Manchmal musste der Angeklagte (oder die Angeklagte, in den meisten Fällen) vor den Richtern des Hexenprozesses ein Stück glühendes Eisen anfassen, um zu beweisen, dass er sich tatsächlich verbrennt, oder sich von einer Nadel stechen lassen, um zu beweisen, dass er blutet wie jeder normale Sterbliche und nicht etwa mit dem Teufel im Bunde steht und von diesem unverwundbar gemacht wird. Manche Hexenproben waren sogar noch rabiater und ließen dem Angeklagten gar keine Wahl: in Süddeutschland ließ der städtische Rat einmal eine Menge Angeklagte, die angeblich der Hexerei verdächtig waren, in einen Sack nähen und in die Donau werfen – wer im Wasser unterging, war zwar tot, galt aber auch als unschuldig und somit freigesprochen vom Verdacht der Hexerei.


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